MähroboterService-Littmann – Stand 2026
§1 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Firma MähroboterService-Littmann, Obere Reihe 9, 37671 Höxter.
§2 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
(1) Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen und Lieferungen, die zwischen MähroboterService-Littmann (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Aufraggeber“) geschlossen werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, auch wenn ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen und gegebenenfalls die Lieferung von Waren durch den Dienstleister, insbesondere im Bereich Mähroboter (Verkauf, Installation, Reparatur Induktionsschleife, Pflege und sonstiger Service). Die konkrete vertraglich geschuldete Leistung, der Leistungsumfang und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
(3) Abweichende Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Dienstleister hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots (z.B. schriftlich Auftrag oder unterschriebenes Auftragsformular) durch den Kunden.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UstG.
(2) Zahlungen sind sofort nach Abnahme der Leistung und Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
(3) Verrechnung von Beratungsleistungen: Sofern einzelvertraglich vereinbart (z. B. im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesen), kann die Gebühr für eine Vor-Ort-Beratung (Gartencheck) bei einer anschließenden Beauftragung der Installation innerhalb der im Angebot genannten Frist auf den Montagepreis angerechnet werden. Eine Barauszahlung oder eine Verrechnung nach Ablauf der Frist ist ausgeschlossen.
§5 Mitwirkungs- / Beistellpflichten des Kunden
Der Kunde hat folgende Pflichten:
(1) Prüfung, ob der Mähroboter grundsätzlich für das Grundstück sowie für die eigenen Bedürfnisse und Nutzungsrahmen geeignet ist, sofern keine Beratung durch MähroboterService-Littmann beauftragt wurde.
(2) Freier Zugang zum Garten bzw. der Ermöglichung der Installationsarbeiten.
(3) Beseitigung von Hindernissen sowie sämtlichen Einschränkungen, die eine Installation und einen Mähbetrieb verhindern z. B. Steinen auf der Rasenfläche, Äste etc.
(4) Anwesenheit zum vereinbarten Termin oder die Anwesenheit eines Bevollmächtigten.
(5) Bauseitige (von Seitens des Auftraggebers) Stellung der Netzanschlussdose mit freiem Zugang von außen.
(6) Unterzeichnung des Tätigkeitsnachweises bei ordnungsgemäßer Durchführung der Dienstleistung. Ordnungsmäßigkeit wird z.B. durch einen Testlauf des Mähroboters vor Ort nachgewiesen.
(7) Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Angaben zur Größe und Beschaffenheit des Gartens wahrheitsgemäß zu tätigen. Bei falschen Angaben bezüglich der Größe und Beschaffenheit des Gartens hat der Kunde die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Die Rasenbeschaffenheit und der damit verbundene mangelfreie Betrieb des Mähroboters liegt in der Verantwortung des Kunden.
(8) Der Rasen muss am Tag der Installation eine Länge von 3-4 cm haben.
(9) Bei langanhaltender Trockenheit muss der Rasen vor der kabelgebundenen Installation gewässert werden, damit die Installation ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Rasen muss bei extremer Trockenheit mit Wasser durchzogen sein.
(10) Generell muss sich der Garten in einem installierbaren Zustand befinden (Überschwemmung, Matsch, Frost, etc. darf nicht vorhanden sein)
(11) Bei Wintereinlagerung oder Pflegeservice muss ein witterungsgeschützer Raum (z.B. Garage, Carport, Gartenhaus, etc.) zur Verfügung gestellt werden.
$6 Leistungserbringung und Termine
Fristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder Materialmangel verlängert sich die Frist angemessen.
§7 Abnahme der Leistung
Nach Fertigstellung ist der Kunde zur unverzüglichen Abnahme der Leistung verpflichtet, die durch Unterzeichnung eines Tätigkeitsnachweises erfolgt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zu Verweigerung der Abnahme.
§8 Mängelansprüche (Gewährleistung)
(1) Bei fehlerhafter Ausführung Der Dienstleistung / der Werkleistung kann der Kunde von MähroboterService-Littmann Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber MähroboterService-Littmann zwei Jahre nach Abnahme zu, es sei denn, der Kunde ist Unternehmer, dann stehen ihm diese Gewährleistungsrechte nur ein Jahr ab Abnahme zu.
(2) Von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die nicht auf die Installation des Mähroboters zurückzuführen sind und vor allem auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienfehlern und fahrlässigem Verhalten des Kunden, wie beispielsweise das Durchtrennen des Induktionskabels zurückzuführen sind. Ebenfalls von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die durch die Veränderung der Gartenbeschaffenheit (Gartenform, Gartengestaltung, z.B. neue Blumenbeete, etc.) entstanden sind. Mängel, die auf die Rsenbeschaffenheit zurückzuführen sind z.B. lockerer, sandiger, lehmiger Boden, etc. sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen.
§9 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch MähroboterService-Littmann.
(2) Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Fehlbedienung des Mähroboters nach der Installation. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkhaftungsgesetzes müssen gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden.
§10 Besondere Bedingungen für Installationen & Service
Nachbetreuung: Bei der Installation von Mährobotern (insbesondere kabellosen Systemen) ist eine kostenfreie Nachjustierung der Programmierung oder der virtuellen Begrenzungen innerhalb der ersten 4 Wochen nach Abnahme enthalten.
Kostenpflichtige Leistungen: Alle Änderungswünsche, Umprogrammierungen oder Korrekturen, die nach Ablauf dieser 4-Wochen-Frist beauftragt werden, gelten als kostenpflichtiger Service.
Abrechnung: Die Abrechnung dieser Service-Leistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Basis des zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundenverrechnungssatzes des Auftragnehmers, zzgl. einer Anfahrtspauschale.
§11 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MähroboterService-Littmann.
§12 Sonstige Bestimmungen
Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
